IDD-Versicherungen

Auch in diesem Jahr hat die Instructor Dive Development (IDD) die Kollektivversicherungen für alle ihre Mitglieder erweitert. Was sind diese Versicherungen und welchen Nutzen haben sie?

Erstens haben wir eine Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder, Divemaster und Instruktoren (und höher) von IDD. Diese Versicherung bietet eine Grunddeckung. Diese Versicherung hat auch eine Supervisor-Deckung. Dies ist eine wichtige Deckung, wenn ein Versicherter durch Miete oder Gebrauch regelmäßig Schäden an Sachen, die ihm gehören, verursacht hat und dafür haftbar gemacht wird. Die maximale Deckungssumme beträgt 50.000 € pro Vorfall. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Die maximale Versicherungssumme beträgt € 2.500.000 pro Ereignis, maximal € 5.000.000 pro Jahr. Die Selbstbeteiligung pro Vorfall beträgt 125 €.

Darüber hinaus besteht für alle Mitglieder, Divemaster und Instruktoren (und höher) der IDD eine kollektive Unfallversicherung. Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz, solange sich der Unfall während einer tauchbezogenen Aktivität ereignet hat.

Dies wird in der Police wie folgt beschrieben:
Die Versicherung gilt nur für alle Unterwassersportaktivitäten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten für den Tauchverband oder die Tauchschule, sofern alle Arbeitsschutzanforderungen erfüllt sind.

Außerdem gilt diese Versicherung nur während:

  • Teilnahme an allen Veranstaltungen, die im Rahmen der Stiftung/des Vereins organisiert werden oder stattfinden.
  • Teilnahme an allen Aktivitäten, die die satzungsgemäßen Interessen der Stiftung/des Vereins betreffen.
  • Das Verlassen der Wohnung zu dem/den Ort(en), an dem/denen der Versicherte die vorgenannten Tätigkeiten ausübt, und die Rückkehr von diesem/ diesen Ort(en) nach Hause, ohne Unterbrechung auf dem kürzesten Weg.
  • Im Schadensfall muss zur Zufriedenheit der Gesellschaft nachgewiesen werden, dass der Name des Geschädigten zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Mitgliederliste des Versicherungsnehmers stand.

Kumulierte Abdeckung

Im Todesfall ist die Höhe der Versicherungssumme klar. In diesem Fall beträgt der Betrag €5000. Wenn Sie infolge von Tauchaktivitäten dauerhaft arbeitsunfähig werden, hängt die Höhe der Zahlung von Ihrem Invaliditätsgrad ab. Je höher der Prozentsatz der Invalidität, desto höher die Zahlung, bis zu einem Maximum von 350% der Versicherungssumme. Der Versicherer verwendet dafür eine spezielle Tabelle (Gliedertaxe). Theoretisch könnte die maximale Zahlung also 87.500 € betragen. Wenn bei einem Tauchunfall die Kosten für eine Dekompressionsbehandlung anfallen, werden auch diese Kosten weltweit zum Selbstkostenpreis übernommen.

Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt

Muss der Versicherte infolge eines Unfalls in ein Krankenhaus eingewiesen werden, hat er Anspruch auf ein Tagegeld, wenn er mindestens drei aufeinanderfolgende Tage im Krankenhaus liegt. Die Bezahlung beträgt 10 € pro Tag. Die Zahlung erfolgt für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Die maximale Erstattung für alle Krankenhauseinweisungen im Zusammenhang mit demselben Unfall beträgt 250 € pro Versicherungsjahr.

Beschädigung der Zähne

Treten als unmittelbare Folge eines Unfalls Schäden an mindestens zwei Zähnen auf, werden die Kosten einer zahnärztlichen oder zahntechnischen Behandlung bis maximal 2 der Versicherungssumme für dauernde Invalidität erstattet. Wird der Zahnersatz an mindestens zwei Zähnen beschädigt, besteht der Anspruch auf Erstattung nur bei medizinischer Behandlung des Mundes oder des Mundinhalts.

Plastische Chirurgie

Im Falle eines Unfalls erstattet der Versicherer die Kosten für eine plastische Operation zur Behandlung der unfallbedingten Verformung, Entstellung oder Verunstaltung. Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn nach Meinung eines plastischen Chirurgen eine begründete Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht. Die Entschädigung beträgt maximal 10 der unter Punkt B genannten Versicherungssumme mit einem absoluten Höchstbetrag von € 5.000,00 je Unfall. Sind die vorgenannten Kosten durch eine andere Versicherung gedeckt oder wären sie gedeckt, wenn diese Versicherung nicht bestanden hätte, oder können die Kosten von einem haftpflichtigen Dritten beigetrieben werden, besteht kein Anspruch auf diese Deckung, sofern diese Behandlung innerhalb von 2 Jahren erfolgt.

Rückführung

Stirbt eine versicherte Person infolge eines Unfalls während eines Aufenthalts außerhalb der Niederlande, erstattet Zicht bv zusätzlich zur Versicherungssumme für den Todesfall die Kosten für die Überführung der sterblichen Überreste bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €.

Die obigen Informationen sind eine Momentaufnahme. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die aktuellen Versicherungsbedingungen.